AGB

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen

Der Besteller/Kunde verpflichtet sich für die Geschäftsbeziehung mit der ENZMANN GmbH (nachfolgend auch „Lieferantin“ genannt) zur Einhaltung der folgenden Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen.

1.      Geltungsbereich
Die Lieferantin bietet keine Produkte zum Kauf durch Verbraucher im Sinne das § 13 BGB an. Die von der Lieferantin angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur geschäftlichen Verwendung bestimmt. Diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten daher ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen, insbesondere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, der Lieferantin mit Wiederverkäufern, gewerblichen Verbrauchern und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Kunden/Besteller werden nur anerkannt, wenn die Lieferantin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Alle Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.      Preisangaben
Alle Warenangebote und Angebotsmengen der Lieferantin an Kunden/Besteller sind freibleibend und gelten allenfalls bis zum jeweiligen Ende des Jahres, in welchem sie dem Kunden/Besteller zugegangen sind. Preisänderungen wegen veränderter Einkaufskonditionen der Lieferantin sind vorbehalten.

3.      Vertragsschluss
Alle Warenangebote und Angebotsmengen der Lieferantin sind unverbindliche Preisinformationen und stellen kein Angebot der Lieferantin an die Besteller/Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Erst die Bestellung des Kunden/Bestellers stellt ein Angebot an die Lieferantin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Nach Eingang einer Bestellung ergeht zeitnah eine Bestellbestätigung, die den Eingang der Bestellung bei der Lieferantin bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahmeerklärung der Lieferantin dar, sondern dient ausschließlich dazu, den Kunden/Besteller über den Eingang seiner Bestellung bei der Lieferantin zu informieren. Ein Kaufvertrag zwischen der Lieferantin und dem Kunden/Besteller kommt erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung oder, sofern eine solche nicht erstellt wird, mit  Zugang einer Versandbestätigung beim Kunden/Besteller zustande.

4.      Lieferung und Gefahrübergang
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden/Besteller angegebene Lieferadresse. Die Lieferantin weißt daraufhin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produkts lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- und Liefertermine dar, es sei denn, diese werden ausdrücklich durch die Lieferantin  als verbindlicher Termin bezeichnet oder bestätigt.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Lieferantin die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Lieferantin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lieferantin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer für den Kunden/Besteller zumutbaren Frist hinauszuschieben.

Sofern die Lieferantin während der Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass die bestellten Produkte nicht oder nicht mehr verfügbar sind, wird der Besteller/Kunde darüber gesondert informiert. Falls die Lieferantin ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der Lieferantin seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die Lieferantin dem Kunden/Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller/Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben insoweit unberührt.

Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstüre, Haustüre oder den Treppenaufgang des Bestellers/Kunden passt oder weil der Besteller/Kunde nicht unter der angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller/Kunden mit angemessener Frist von der Lieferantin angekündigt wurde, trägt der Besteller/Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Ferner gerät der Besteller/Kunde damit in Verzug mit der Annahme der  Ware.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der bestellten Ware geht auf den Kunden/Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden/Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5.      Lieferumfang
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn (10) Prozent sind, soweit es sich um handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen handelt, zulässig. In diesem Fall schuldet der Besteller/Kunde den anteilsmäßig niedrigeren bzw. höheren Preis. Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Die Lieferantin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern diese zumutbar sind.

6.      Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Die Lieferung der Bestellung erfolgt nur gegen Vorkasse, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist ausdrücklich vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Lieferantin sofort, spätestens aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug auszugleichen. Der Besteller/Kunde gerät dabei mit der Zahlung in Verzug, ohne das es einer Mahnung oder weiteren sonstigen Zahlungsaufforderung der Lieferantin bedarf.

Kommt der Besteller/Kunde in Zahlungsverzug, ist die Lieferantin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls der Lieferantin ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

Der Besteller/Kunde bleibt selbst zum Ausgleich der Forderungen der Lieferantin verpflichtet, wenn ein Dritter auf seine Verbindlichkeit leistet.

7.      Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden/Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Lieferantin unbestritten sind. Außerdem ist der Besteller/Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8.      Eigentumsvorbehalt
Die von der Lieferantin gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch bis zur eventuellen Einlösung von Schecks und Lastschriften Eigentum der Lieferantin. Der Besteller/Kunde ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller/Kunde sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf an die Lieferantin sicherheitshalber ab. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware weißt der Besteller/Kunde den Dritten auf das Vorbehaltseigentum der Lieferantin hin und setzt sie über den Vorgang unverzüglich in Kenntnis.

9.      Gewährleistung
Angaben der Lieferantin zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behält sich die Lieferantin vor.

Die Anzeige von Mängeln durch den Kunden hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen. Bei Streckengeschäften oder bei Ware, die nicht an die Lieferantin, sondern direkt an den Kunden/Besteller ausgeliefert wird, ist die Lieferantin nicht verpflichtet, die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Jegliche Reklamationen des Kunden/Bestellers haben unverzüglich und schriftlich an die Lieferantin zu erfolgen.

Der Verkauf erfolgt, soweit rechtlich zulässig, unter Ausschluss der Gewährleistung. Die Lieferantin haftet jedoch unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Lieferantin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lieferantin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§ 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB).

Soweit die Haftung der Lieferantin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Lieferantin.

10.    Datenschutz
Um ihre vielfältigen Dienste für die Besteller/Kunden kundenorientiert und sachgemäß anbieten zu können, ist die Lieferantin, wie viele andere Unternehmen auch, darauf angewiesen, Daten ihrer Besteller/Kunden erheben, bearbeiten und nutzen zu dürfen. Die Lieferantin versichert, dabei die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und grundsätzlich nicht weitergegeben, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.

11.    Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Sofern die Lieferantin die Nichteinhaltung der von ihr bestätigten Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in Verzug mit der Lieferung und Leistung der bestellten Ware befindet, ist ihre Haftung auf höchstens fünf (5) Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt,

Die Lieferantin hat den Inhalt ihrer Internetseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr für die Funktion, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen ihrer Internetseite, der Link-Verweise und insbesondere die Informationen der verwiesenen verlinkten Internetseiten der Drittanbieter inklusive der Rechtmäßigkeit ihres Inhaltes kann von der Lieferantin nicht übernommen werden. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren die verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten. Die Rechte an diesen Seiten sowie die Verantwortlichkeit für deren Inhalt liegen ausschließlich beim Drittanbieter.

Die Lieferantin kann nicht garantieren, dass ihre Seite, ihre Link-Verweise oder Link-Sammlungen oder die verlinkte Seite selbst keine Viren enthalten. Die Lieferantin lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für materielle oder ideelle Schäden, insbesondere auch für Folgeschäden, ab, die durch die Nutzung der von der Lieferantin zur Verfügung gestellten Informationen verursacht wurden, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Die Lieferantin macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu Eigen. Sie distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der hypergelinkten, verknüpften oder verlinkten Internetseiten und macht sich diese Internetseiten nicht zu Eigen.

12.    Urheberrecht
Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jedem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an von der Lieferantin erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweite Regelung bei der Lieferantin. Das Angebot auf der Website wird von der Lieferantin bereitgestellt und überwacht. Alle Daten, Informationen und das Material auf dieser Seite, Bildzeichen/Bilder, Illustrationen, Audio- und Videoclips sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und andere Rechte bezüglich geistigen Eigentums, die von der Lieferantin oder anderen Parteien gehalten oder kontrolliert werden und für die Lieferantin Lizenzen erteil wurden, geschützt. Dieses Material/diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht, heraufgeladen (uploaded), versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und andere elektronische Mittel, verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist die Änderung der Daten, Informationen und des Materials, deren Nutzung auf andere Websites oder auf durch Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nicht gewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentumsrechte und somit verboten. Strafrechtliche Verfolgung beim Verstoß gegen die Urheberrechte behält sich die Lieferantin vor.

13.    Sonstiges
Muster können nur gegen Festrechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

14.    Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Dresden.

15.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Dresden.

16.    Erhaltungsklausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, so behalten alle übrigen Vorschriften dennoch Gültigkeit.